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Damit sind wir in der Lage, Betankungsflächen durch Bauunternehmen errichten
zu lassen, die die erforderlichen Qualifikationen nicht haben. Wir vereinbaren
mit dem auszuführenden Bauunternehmen einen Bauüberwachungsvertrag,
der diesem befähigt, Betankungsflächen nach DAfStb - Richtlinie
zu errichten. Die notwendigen Fremdüberwachungen werden durch uns organisiert
bzw. realisiert.
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