Errichtung von Betankungsflächen
Seit mehreren Jahren haben wir Erfahrungen in der Herstellung von Dichtflächen erfahren. Um diese wirksam einzusetzen, wurde die erforderliche Qualifikation durch zwei Mitarbeiter eingeholt

Damit sind wir in der Lage, Betankungsflächen durch Bauunternehmen errichten zu lassen, die die erforderlichen Qualifikationen nicht haben. Wir vereinbaren mit dem auszuführenden Bauunternehmen einen Bauüberwachungsvertrag, der diesem befähigt, Betankungsflächen nach DAfStb - Richtlinie zu errichten. Die notwendigen Fremdüberwachungen werden durch uns organisiert bzw. realisiert.

Nach Einbau des Ortbetons wird der Beton nach KIWA-Richtlinie mit einer Scheinfuge geschnitten. Die Schnitttiefe beträgt 1/3 der Betonstärke.

Nach ca. 20 Tagen werden die Scheinfugen auf ca. 10 mm Breite aufgefräst.

Anschließend werden die Fugen mit einem mineralölbeständigen Fugenverguss verpresst, Grundlage dafür ist das IVD-Merkblatt Nr.: 6. Nicht zu unterschätzen ist die Betonnachbehandlung nach deren Einbau. Die Art und Weise und die Dauer der Nachbehandlung sollte im Bautagebuch festgehalten werden. 24 h nach Einbau des Betons sollte die Scheinfuge nach KIWA - Norm eingeschnitten werden.


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