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Tankanlagen mit einem Lagervolumen > 1.000 l ( z.B. AIII ) sind anzeige - und abnahmepflichtig.
Bei Lageranlagen > 10.000 l ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Nach dem Wunsch des Kunden, werden diese Genehmigungen durch uns vorbereitet und den
Behörden eingereicht.
Hierfür sind Berechnungen zur Abscheiderbemessung erforderlich. Aber auch bei Rohrleitungen
muß die Fließgeschwindigkeit das richtige Verhältnis zum Leitungsquerschnitt
haben.
Um eine Tankanlage ordentlich zu planen, muß die Fachkenntnis des Planers dem neusten
Stand technischer-und wasserrechtlicher Anforderungen entsprechen.
Auch die Verordnung zum Umgang mit Abfällen muß in jedes Planungsvorhaben mit Beachtung finden.
Wir als Fachbetrieb nach § 19 WHG und zertifiziertes Entsorgungsunternehmen wissen, wie
aufwendig die erforderlichen Qualifikationen sind.
So sind in den vergangenen Jahren, mehrere Tankstellen und Lösemitteltanklager durch
unser Unternehmen geplant, genehmigt und gebaut worden.
Wir möchten uns hiermit für das entgegengebrachte Vertrauen unserer Kundschaft bei
der Übertragung dieser Leistung bedanken.
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