Tankstilllegung
Tankanlagen die nicht mehr den Anforderungen entsprechen und sich auch nicht mehr umrüsten lassen, müssen gemäß TRbF 180/280 einer Stilllegung zugeführt werden.

Vorübergehende Stilllegung

Zunächst wird der Tank restentleert, gereinigt und entgast.
Ein Sachverständiger des jeweiligen Bundeslandes überprüft die Tankreinigung, das Entleeren der Rohrleitungen und das Verschließen der Rohrleitungsanschlüsse. Die Entsorgung oder Verwertung der Tankreste muß gemäß Nachweisverordnung belegt werden.
Das ausgefertigte Protokoll über die Stilllegung durch den Sachverständigen, wird an die Landratsämter oder Untere Wasserbehörden zur Kenntnisnahme verschickt.
Endgültige Stilllegung

Wie zuvor beschrieben.
Der Behälter wird anschließend freigelegt und zerschnitten. Üblicherweise werden thermische Trennverfahren angewendet. Möglich sind auch mechanische Verfahren, wie z.B. mit einem Nibbler.
Der Stahlschrott wird einem autorisierten Verwertungsunternehmen zugeführt. Die offene Baugrube wird auf Kontaminationen untersucht und deren Ergebnisse werden dokumentiert.

Werden beim Ausbau der Lagertanks Kontaminationen festgestellt, muß der betroffene Boden ausgebaut werden und einer Bodensanierungsanlage zugeführt werden. Beim Transport ist zu beachten, dass die Fahrzeuge eine für den Transport zugelassene Transportgenehmigung besitzen und die Fahrzeuge dafür geeignet sind.

Nach jedem Tankausbau wird an der Tanksohle und im Bereich der Betankungsfläche eine Bodenbeprobung durchgeführt.
Werden große Mengen an kontaminierten Boden ausgebaut, werden diese Arbeiten durch ein dafür autorisiertes Umweltbüro begleitet.
Nach Abschluss des Bodenausbaus wird dem Betreiber der ehemaligen Tankanlage, die ordnungsgemäße Sanierung durch einen Sanierungsbericht bestätigt.


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